Die mittlerweile bewährte Organisation aus Bezirken und Unterbezirken wurde durch die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen nur unwesentlich beeinträchtigt. Im Rahmen des Möglichen arbeiteten die zonalen Gruppen sehr eng zusammen.
1950 entschied die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, dass die nunmehr Eisenbahn-Landwirtschaft genannte Organisation als rechtsfähiger Verein weitergeführt werden soll. Nach der im Jahre 1951 beschlossenen Satzung waren die Bezirksvereine des Bundesgebietes und von Berlin (West) Mitglieder des Hauptverbandes. Noch immer gewährte die Deutsche Bundesbahn „ihren“ Landwirten Unterstützung. So wurden die Geschäftsführer der Bahn-Landwirtschaftsvereine von der Bahnverwaltung zur Wahl vorgeschlagen und für dieses Amt zur Verfügung gestellt.
Im Verlaufe der Nachkriegsjahre entfiel die Notwendigkeit einer zusätzlichen Nahrungsmittelversorgung. Es bildeten sich neue Wertigkeiten und Bedürfnisse. Auf der einen Seite gab es die rein landwirtschaftlichen Flächen (Weiden, Äcker), auf der anderen die Kleingärten. Die für letztere schon vorhandenen Regelungen wurden im Jahre 1983 mit dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes neu geordnet. Dem Erholungswert durch die kleingärtnerische Beschäftigung kam nun eine besondere Bedeutung zu, insbesondere im Hinblick auf die immer schneller voranschreitende Urbanisierung der Gesellschaft. Wo es möglich war, wurden Wiesen oder Ackerflächen zu Grabeland und Kleingartenkolonien umgewandelt. Aus der einstigen Selbsthilfeeinrichtung war zwischenzeitig längst eine anerkannte betriebliche Sozialeinrichtung der DB geworden.