Zuständigkeiten und vertragliche Grundlagen waren geregelt und hatten sich bewährt. Die Bundesbahn hatte einen zuverlässigen Vertragspartner für die Verwaltung und Bewirtschaftung ihrer nicht betriebsnotwendigen Grundstücke und ersparte sich selbst hohe Pflegekosten der ansonsten brach liegenden Flächen. Die Bundesbahn-Landwirtschaft konnte auf ein großes Reservoir landwirtschaftlich oder gärtnerisch nutzbaren Grund und Bodens zurückgreifen.
Eine Veränderung der organisatorischen Gegebenheiten ergab sich durch die Herstellung der deutschen Einheit im Jahr 1990. Das Eisenbahnwesen umfasste nunmehr zwei Staatsbahnen nebst deren betrieblichen Sozialeinrichtungen, die Bundesbahn-Landwirtschaft (BLw) und die Bahn-Landwirtschaft der Deutschen Reichsbahn (BLw-DR).
Der stetig angewachsene wirtschaftliche und finanzielle Druck der beiden Staatsbahnen führte mit Wirkung vom 01.01.1994 zu deren Privatisierung.
Das Eisenbahn-Neuordnungsgesetz vom Dezember 1993, das die beiden Staatsbahnen zur Deutschen Bahn AG zusammenführte und die Grundstücke zwischen dieser und dem ebenfalls im Zuge der Privatisierung entstandenen Bundeseisenbahnvermögens aufteilte, sicherte auch den Bestand der beiden betrieblichen Sozialeinrichtungen, die im Jahre 1994 unter dem neuen Namen „Bahn-Landwirtschaft“ ebenfalls zusammengeführt wurden.
Die Deutsche Bahn AG ist heute mit einem Anteil von 97 % der Pachtflächen unser größter Grundstückseigentümer.
Die Anzahl der uns zur Verfügung stehenden Grundstücke ist nicht statisch. So schmolz der Umfang der uns zur Verfügung stehenden Pachtflächen inzwischen durch Verkäufe an nicht der Bahn oder dem Bundeseisenbahnvermögen verbundene Institutionen oder Personen. Dadurch entwickelten sich Probleme neuer Qualität. Es gibt inzwischen bereits eine Vielzahl von Grundstückseigentümern als Vertragspartner der Bahn-Landwirtschaft, deren Zahl immer weiter anwächst, was einen zunehmend erheblich steigenden Verwaltungsaufwand verursacht.
Die Zukunftsausrichtung erfordert aber auch aus anderen Gründen vielfältige Anpassungsprozesse und stellt die Bahn-Landwirtschaft immer wieder vor neue Herausforderungen. Diesen stellen wir uns, um für unsere Pächtern und Pächterinnen weiterhin eine kleingärtnerische Zukunft zu ermöglichen.
Heute kommen unsere Pächter und Pächterinnen aus allen Schichten der Bevölkerung. Dabei räumen wir den Mitarbeitenden unserer Träger der Sozialeinrichtung immer noch gerne einen Vorrang bei der Pachtung von Gelände ein. Vor allem in Ballungszentren ist der Bedarf an Kleingärten gewachsen und erfordert teilweise Geduld bis der Wunsch nach einem geeigneten Kleingarten erfüllt werden kann.
Wir haben auch erkannt, dass die Kleingärten nicht nur eine wichtige soziale, sondern auch eine wichtige ökologische Funktion erfüllen. Den Herausforderungen des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes stellen wir uns und berücksichtigen die Grundsätze einer nachhaltigen ökologischen und biodiversitätsorientierten Bewirtschaftung unserer Flächen unter Berücksichtigung des Bundeskleingartengesetzes.
Zu unseren Trägern der Sozialeinrichtung, dem Bundeseisenbahnvermögen und besonders der Deutschen Bahn AG, pflegen wir weiterhin guten Kontakt und binden diese in unsere Arbeit über die Besetzung von Gremien ein.