Cannabis im Kleingarten

Liebe Pächter und Pächterin,

aufgrund der teilweisen Legalisierung von Cannabis ab dem
01.04.2024 teilt Ihnen der Bezirksvorstand folgendes mit.
Das Anpflanzen von Cannabis ist auf allen Pachtflächen der Bahn-
Landwirtschaft Bezirk Essen e.V. verboten.

Der Anbau von Cannabis in der Gartenlauben sowie im Kleingarten
selbst ist untersagt, denn der Anbau ist laut Cannabisgesetz nur am
eigenen Wohnsitz erlaubt. Da das Wohnen im Kleingarten laut dem
Bundeskleingartengesetz nicht erlaubt ist, ist damit auch der Anbau
von Cannabispflanzen nicht gestattet.

Darüber hinaus dienen Kleingärten nur zum Anbau von Obst- und
Gemüse. Auch hier ist das Bundeskleingartengesetz und die gültige
Rechtsprechung eindeutig.

Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass eine Zuwiderhandlung
zu einer Abmahnung und schlussendlich zur Kündigung des
Pachtvertrages führt.

Bahn-Landwirtschaft
Bezirk Essen e.V.
Der Vorstand
Essen, den 28.03.2024

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand