Der Ausschluss des Bezirks Frankfurt e.V. aus dem Hauptverband
gilt weiterhin!
Wechsel des Verwalters der Pachtflächen
Information des Hauptverbandes
(Auszug aus dem Nachrichtenteil des Eisenbahn-Landwirtes, Heft Juni 2024)
Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner im Bereich Frankfurt,
nach dem Ausschluss des Bezirks Frankfurt bestand und besteht weiterhin eine hohe Verunsicherung bei Ihnen wie Sie sich richtig verhalten sollen.
Für eine Verunsicherung gibt es keinen Grund!
Wichtig ist, dass Sie unterscheiden zwischen Ihrer
- Vereins-Mitgliedschaft und Ihrem
- Pachtvertrag
Fakten sind:
- Ihre Vereins-Mitgliedschaft im Bezirk Frankfurt ist rechtlich getrennt vom Pachtvertrag!
- Ihr Pachtvertrag ist mit dem Hauptverband abgeschlossen - und nicht mit dem Bezirk Frankfurt!
- Der Bezirk Frankfurt war in der Vergangenheit lediglich als Beauftragter des Hauptverbandes tätig! Konkret: Dem Bezirk Frankfurt standen und stehen keine Befugnisse aus diesem Pachtvertrag mit Ihnen zu, sondern ausschliesslich dem Hauptverband.
- Streitig zwischen dem Bezirk Frankfurt und dem Hauptverband ist nichts, was mit Ihrem Pachtvertrag zu tun hat. Gestritten wird darüber, ob der Bezirk Frankfurt Ihnen gegenüber als Beauftragter des Hauptverbandes auftreten darf oder nicht.
- Solange dieser Rechtsstreit nicht entschieden ist, werden die Aufgaben des Tagesgeschäfts für den Hauptverband von den Ihnen bekannten Bezirken Erfurt, Karlsruhe oder Stuttgart als Beauftragte ausgeführt.
- Die Ihnen auf der Homepage des Bezirks Frankfurt mitgeteilten Kernaussagen aus dem Urteil des Landgerichtes Karlsruhe sind zwar richtig vom Bezirk Frankfurt wiedergegeben.
- Doch hat der Hauptverband gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, so dass die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe nicht rechtskräftig ist und damit auch nicht rechtswirksam. Insoweit sind diese Aussagen des Bezirks Frankfurt auch falsch, wenn die Entscheidung als abschließendes Urteil in der oben genannten Auseinandersetzung dargestellt wird.
Der Ausgang des Rechtstreits ist offen; wir werden Sie darüber informieren.
Solange Sie Ihren Pflichten aus dem Pachtvertrag gegenüber dem Hauptverband und/oder einem ausdrücklich vom Hauptverband dafür benannten Bezirksverband erfüllen, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen, wie das vorgenannte Verfahren ausgeht.
Denn der Hauptverband ist Ihr Vertragspartner im Pachtvertrag.
Nehmen Sie bei Fragen mit den Bezirksgeschäftsstellen in Erfurt oder Karlsruhe oder Stuttgart Kontakt auf.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und viele schöne Erlebnisse in Ihrem Kleingarten.
Ihre Gemeinschaftseinrichtungen
Liebe Pächterinnen und Pächter,
Sie haben sich in vielen Arbeitsstunden und mit hohem persönlichen Einsatz in der Vergangenheit in Ihren Gartenanlagen Gemeinschaftseinrichtungen (Vereinsheime, Toilettenanlagen, Wege, Spielplätze und ähnliches) geschaffen.
Im Sinne einer guten Gartengemeinschaft stehen diese Einrichtungen allen Pächterinnen und Pächtern zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung, sei es für Ihre Versammlungen, den fachlichen Austausch oder einfach nur zum geselligen Beisammensein.
Leider haben wir feststellen müssen, dass der Vorstand des Bezirks Frankfurt die von Ihnen geschaffenen Einrichtungen als sein Eigentum ansieht. Mehreren Pächterinnen und Pächtern hat der Bezirk Frankfurt bereits den Zugang und die Nutzung verweigert.
Der Bezirk Frankfurt verlangt nun von diesen für die Nutzung, z.B. der Wasser- und Stromleitungen, Gebühren von bis zu € 120 p.a. Die Pächterinnen und Pächter sollen also dafür zahlen, dass sie die Einrichtungen nutzen, die sie selbst geschaffen haben.
Das kann und darf nicht hingenommen werden.
Wir werden mit allen legalen Mitteln dafür kämpfen und sorgen, dass Ihre Einrichtungen wieder Ihnen allen zur Verfügung stehen.
Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Hauptvorstand
Sachstand per Januar 2024:
Nachdem wir in ihrem Interesse alle durch den ehemaligen Bezirk Frankfurt geschlossenen Pachtverträge für Gemeinschaftsflächen gekündigt haben, laufen deren Rückgaben.
Wir freuen uns, ihnen mitteilen zu können, dass per 12.01.2024 im ersten Unterbezirk die Gemeinschaftsflächen übergeben worden sind.
Leider mussten wir in den übrigen Fällen Räumungsklagen erheben, denn die Unterbezirksvorstände des Bezirks Frankfurt haben die wirksam ausgesprochenen Kündigungen und die Aufforderungen zur Herausgabe ignoriert.
Die Gemeinschaftsflächen werden von uns - so wie es den Regeln des Bundeskleingartengesetzes entspricht - nicht erneut verpachtet.
Denn Gemeinschaftsflächen dienen dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Pächter und Mitglieder des mit der Verwaltung beauftragten Bezirks.
Das Wichtigste:
- Der Bezirk Frankfurt darf nicht mehr
- die Pachtflächen des Hauptverbands und deren Einrichtungen und Anlagen (z.B. Vereinsheime, Wege in den Gartenanlagen, Parkplätze, Strom-oder Wasserleitungen) nutzen,
- für deren Nutzung von Ihnen "Gebühren" erheben.
Weiterführende Informationen
- zur Verwaltung ab dem Jahr 2023 finden Sie hier
- zu der vom Bezirk Frankfurt angedrohten "Infrastrukturabgabe" sowie Strom und Wasser hier
- Betretungsverbote für Flächen des Hauptverbandes wurden ausgesprochen gegenüber Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern des Bezirks Frankfurt.
- Wegen eines trotz Betretungsverbot vorsätzlich begangenen Hausfriedensbruchs durch unberechtigtes Eindringen in fremdes Besitztum (Anwesen der Vereinsgaststätte des Unterbezirks Frankfurt Nied) wurden bereits gem. § 123 Strafgesetzbuch Strafanzeigen erstattet und Strafanträge gestellt.
Hintergründe und Auswirkungen auf Ihre Pachtverträge und die Vereinsmitgliedschaft
Der Bezirk Frankfurt wurde am 06.05.2022 durch Beschluss der Hauptversammlung mit sofortiger Wirkung aus dem Hauptverband e.V. ausgeschlossen. 12 von 14 Mitgliedern des Hauptverbands hatten dazu den Antrag gestellt und die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung eingefordert. Auf dieser Hauptversammlung am 06.05.2022 haben die Mitglieder des Hauptverbands dann - bei einer Gegenstimme (durch den Bezirk Frankfurt) - den Ausschluss des Bezirks Frankfurt aus dem Hauptverband beschlossen.
Die wesentlichen Gründe für den Ausschluss lagen u. a. in groben und fortgesetzten Verstößen des Bezirks Frankfurt gegen seine Pflichten als Mitglied des Hauptverbands und in erheblichen Pflichtverletzungen seiner Vorstandsmitglieder.
Der Bezirk Frankfurt e.V. ist infolge seines Ausschlusses nicht mehr Mitglied des Hauptverbands, und sein Auftrag zur Verwaltung der Pachtflächen des Hauptverbands ist dadurch beendet worden. Der Bezirk Frankfurt darf somit in Pachtangelegenheiten des Hauptverbands nicht mehr tätig werden und den Pächterinnen und Pächtern auch keine Weisungen geben.
Die Pachtverwaltung für die Flächen der Generalpachtverträge im Bereich Frankfurt wird ab dem Jahr 2023 von den angrenzenden Bezirken Erfurt, Karlsruhe und Stuttgart fortgeführt.
Was sind die Auswirkungen auf Ihre Pachtverträge?
Ihre Pachtverträge mit dem Hauptverband e.V. blieben davon unberührt und werden unverändert fortgeführt.
Wie können Sie prüfen, ob Ihr Pachtvertrag davon betroffen ist?
Ob Ihr Pachtvertrag mit dem Hauptverband abgeschlossen ist, können Sie aus Ihrem Pachtvertrag ersehen. Ihr Pachtvertrag ist mit dem Hauptverband abgeschlossen, wenn in dessen § 1 der Hauptverband als Verpächter genannt ist, auch wenn der Pachtvertrag durch den Bezirk Frankfurt unterschrieben sein sollte.
Was sind die Auswirkungen auf die Vereinsmitgliedschaft im Bezirk Frankfurt?
Ihre Vereinsmitgliedschaft im Bezirk Frankfurt e.V. bleibt davon ebenfalls unberührt. Die Aufrechterhaltung der Vereinsmitgliedschaft im Bezirk Frankfurt e.V. ist für die Fortführung des Pachtvertrages aber nicht erforderlich. Wenn Sie die Vereinsmitgliedschaft im Bezirk Frankfurt kündigen wollen, muss Ihre Kündigung bis 30.09. eines Jahres dem Bezirk Frankfurt (nicht dem Hauptverband) zugegangen sein.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie einen Nachweis darüber erhalten, dass die Kündigung dem Bezirk Frankfurt zugegangen ist. Leider hat sich herausgestellt, dass der Bezirk Frankfurt sogar per Einschreiben an ihn gesendete Kündigungserklärungen nicht annimmt, sodass die Kündigungen nicht wirksam werden und die Vereinsmitgliedschaft fortbesteht.
Fachblatt Eisenbahn-Landwirt
Unsere kostenlose Mitgliederzeitung "Eisenbahn-Landwirt" wurde im Monat Januar 2023 nochmals an alle Pächterinnen und Pächter verteilt. Ab dem Monat Februar 2023 erhalten nur noch diejenigen Pächterinnen und Pächter den Eisenbahn-Landwirt, die Mitglieder der neuen verwaltenden Bezirke Erfurt, Karlsruhe und Stuttgart geworden sind.
Datenschutz
Der Datenschutz hat bei uns im Hauptverband einen hohen Stellenwert und ist weiterhin gewährleistet. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Pachtverwaltung und für die Zusendung des Fachblattes "Eisenbahn-Landwirt" verarbeitet. Falls Fragen dazu auftreten, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.