Liebe Pächterinnen und Pächter,
ab dem 01.04.2024 ist, bei umfassendem Zugangsschutz insbesondere für Kinder und Jugendliche, der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.
Der Anbau von Cannabis ist laut Cannabisgesetz nur im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts gestattet. Da das Wohnen im Kleingarten laut dem Bundeskleingartengesetz nicht erlaubt ist und Kleingärten darüber hinaus nur zum Anbau von Obst und Gemüse dienen, ist damit auch ein Anbau von Cannabispflanzen hier nicht zulässig.
Aus diesem Anlass teilt Ihnen der Bezirksvorstand mit, dass auf allen Pachtflächen der Bahn-Landwirtschaft Bezirk Saarbrücken e.V., auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG), der private Anbau von Cannabis sowie der gezielte Anbau oder die Duldung von Pflanzen die einem gesetzlichen Anbauverbot unterliegen (Betäubungsmittelgesetz, EU-Verordnung zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Pflanzen , etc.) verboten ist.
Der Cannabisanbau in Gartenlauben sowie in Kleingärten und auf sonstigen Pachtflächen der Bahn-Landwirtschaft Bezirk Saarbrücken ist daher untersagt.
Wir weisen alle Pächter vorsorglich darauf hin, dass ein Verstoß gegen dieses Anbauverbot zu einer Abmahnung und damit letztendlich ggf. zu einer Kündigung des Pachtvertrages führen kann.